
Wohngeld ist ein Zuschuss des Staates zu den Kosten für Wohnraum. Wer zu dem Kreis der Berechtigten gehört, hat nach dem
Wohngeldgesetz (WoGG) einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.
Seit 1. Januar 2009 ist ein reformiertes Wohngeldgesetz mit wesentlichen Leistungsverbesserungen in Kraft getreten. So wurde das Wohngeld insgesamt angehoben und erreicht nun mehr Menschen. Insbesondere Haushalte mit geringem Erwerbseinkommen sowie Rentnerinnen und Rentner profitieren von den Neuerungen.
Wohngeld wird auf Antrag
+ als
Mietzuschuss - für Antragsteller, die Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind
+ als
Lastenzuschuss - für Antragsteller, die Wohneigentum selbst bewohnen
gewährt.
Der Wohngeldanspruch hängt von folgenden Faktoren ab:
Wieviel Wohngeld wird gezahlt?
Wie, wann und wie lange wird Wohngeld gezahlt?
Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?
Welche Mitteilungspflichten hat ein Wohngeldempfänger?
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration / Wohngeldbehörde
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
Fon: siehe unten
Fax: 0340 / 204 21 50
E-Mail:
wohngeldstelle@dessau-rosslau.de
Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
+ Nachnamen A - B:
Zimmer: 216 (2. Obergeschoß)
Fon: 0340 / 204 11 95
+ Nachnamen C - F:
Zimmer: 216 (2. Obergeschoß)
Fon: 0340 / 204 19 58
+ Nachnamen G, L:
Zimmer: 214 (2. Obergeschoß)
Fon: 0340 / 204 21 64
+ Nachnamen H - J:
Zimmer: 212 (2. Obergeschoß)
Fon: 0340 / 204 22 64
+ Nachnamen K, O:
Zimmer: 212 (2. Obergeschoß)
Fon: 0340 / 204 25 64
+ Nachnamen M, P:
Zimmer: 212 (2. Obergeschoß)
Fon: 0340 / 204 14 95
+ Nachnamen Q, R T:
Zimmer: 213 (2. Obergeschoß)
Fon: 0340 / 204 23 64
+ Nachnamen S, St, N:
Zimmer: 213 (2. Obergeschoß)
Fon: 0340 / 204 26 64
+ Nachnamen Sch:
Zimmer: 211 (2. Obergeschoß)
Fon: 0340 / 204 13 95
+ Nachnamen U - Z:
Zimmer: 209 (2. Obergeschoß)
Fon: 0340 / 204 21 58
Hinweis: Fahrstühle sind vorhanden
Erläuterungen zum Antrag auf Mietzuschuss
Liste der einzureichenden Unterlagen zum Antrag auf Mietzuschuss
Erläuterungen zum Antrag auf Lastenzuschuss
Liste der einzureichenden Unterlagen zum Antrag auf Lastenzuschuss
Anlage zum Antrag: Verdienstbescheinigung
Anlage zum Antrag: Unterhaltsverpflichtung
Anlage zum Antrag: Kapitaldienst und Bewirtschaftung
Anlage zum Antrag: Untervermietung
Wohngeld 2012 - Ratschläge und Hinweise
(Broschüre des Bundesministeriums für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung)