Das Hausnummerverzeichnis der Stadt Dessau-Roßlau wird im Vermessungsamt geführt. Hierzu gehört die Neuvergabe sowie das Löschen von Hausnummern.
Die Hausnummervergabe wird auf Grundlage des § 44 Abs. 3 Nr. 14 der Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt vorgenommen.
Die Vergabe einer amtlichen Hausnummer erfolgt auf schriftlichen Antrag des Eigentümers. Hierzu kann das unten stehende Antragsformular verwendet werden. Eine formlose Antragstellung ist ebenfalls möglich.
Gebühr pro Hausnummer: 10.00 €
Kosten richten sich nach der Satzung der Stadt Dessau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungskostensatzung)
[136 kB] in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Antrag auf Hausnummervergabe:
[24 kB]
Bitte ausdrucken, ausfüllen und an das Vermessungsamt der Stadt Dessau-Roßlau zurück!
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Ansprechpartner: |
Frau Schaarschmidt Fon: 0340 / 2 04 27 62 Fax: 0340 / 2 04 29 62 |
Der Eigentümer oder sonst Verfügungsberechtigte hat sein bebautes Grundstück mit der von der Stadt Dessau-Roßlau festgesetzten Hausnummer zu versehen.
Näheres dazu ist im § 7 der Gefahrenabwehrverordnung
[51 kB] der Stadt Dessau-Roßlau geregelt.
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Bedenken Sie: |
Besonders in Notsituationen ist ein schnelles Erkennen Ihres Grundstückes für Feuerwehr und Krankentransporte wichtig! |