Nach Abschluss der Sanierung wird jeder Eigentümer, dessen Grundstück sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet befindet, zu einer finanziellen Beteiligung an den Aufwendungen herangezogen.
Der Ausgleichsbetrag entspricht der durch die Sanierung verursachten Bodenwertsteigerung des jeweiligen Grundstücks. Der Bodenwert im Sanierungsgebiet wird vor der Sanierung und nach Beendigung der Sanierung durch einen Gutachterausschuss an einem gemeinsamen Wertermittlungsstichtag festgestellt. Der Differenzbetrag zwischen Anfangswert und Endwert entspricht der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung. Konjunkturelle Einflüsse werden nicht berücksichtigt.
Der Ausgleichsbetrag wird im Sanierungsgebiet anstelle von Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen erhoben.